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WAS HABEN WIR GELERNT? |
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Fazit
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Was haben wir gelernt?
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Vermietung an Sozialhilfeempfänger bergen das hohe Risiko in sich, einen finanziellen Totalausfall beim Vermieter zu verursachen.
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In unserem Fall ist finanzieller Schaden entstanden durch:
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Mietausfall,
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Schäden, die durch die Mieter verursacht wurden (-Räumungskosten, Renovierungskosten,...)
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Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten
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Die Verursacher sind zahlungsunfähig und das Sozialamt übernimmt nicht die Kosten, die die Sozialhilfeempfänger gegenüber „Normal-Bürgern“ verursachen.
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In unserem Fall fördert das Sozialamt das Vermüllungssyndrom, da die Wertschätzung von Eigentum nicht gefordert wird.
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Im Gegenteil, das Sozialamt beschenkt lieber Sozialhilfeempfänger bei jedem Umzug mit neuen teuren Elektrogeräten, etc.
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Das gleiche gilt für Gerichts und Rechtsanwaltskosten. Auch wenn Sie den Prozess gewinnen, bleiben Sie auf dem finanziellen Schaden sitzen, da der Sozialhilfeempfänger nicht zahlen kann und das Sozialamt für diesen Fall nicht zuständig ist.
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Unsere Schlussfolgerung:
Wir werden grundsätzlich nicht mehr an Sozialfälle und Tierhalter vermieten.
Wir werden von Behörden nichts erwarten, dann werden wir auch nicht enttäuscht.
Anmerkungen
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Der Staat ist auf private Investitionen zur Gewährleistung angemessenen Wohnraums für seine Bürger angewiesen.
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Gerade aus diesem Aspekt heraus ist es umso unverständlicher, dass die zuständigen Behörden untätig zusehen, wie Leistungsträger unserer Gesellschaft (die eine Finanzierung der Sozialhilfe in der heutigen Form erst ermöglichen) finanziell ruiniert werden.
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Der Eigentümer wird im Extremfall vom Unternehmer in Sachen Haus & Grund (einem erstrangigen staatlichen Ziel des Allgemeinwohls) selbst zum Sozialfall! Wir müssen uns dagegen wehren, wenn der Staat versucht, seine Missstände im Sozialwesen auf "Normalbürger" abzudrücken.
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Die Missstände in unserem Sozialwesen können in dieser Form von uns einfach nicht mehr hingenommen werden.
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Im übrigen muss sich der Staat an seine bestehende öffentliche Fürsorgepflicht erinnern, und selbst für sozial schwache Bürger in angemessener Weise notwendige Hilfe zu gewähren.
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