Für jeden Arbeitseinsatz bekommt ein Sozialhilfe-Empfänger ein Bonusmärkchen. Ausnahmen gibt es nur im amtlich nachgewiesenen Krankheitsfall!
Die Bonusmarken sind Voraussetzung für die Auszahlung der Sozialhilfe.
Arbeitseinsätze können im komunalen Bereich organisiert werden oder auch in der privaten Wirtschaft unter Vermittlung der neu zu gestaltenden Zeit-Arbeitsvermittlungen unter dem Dach der Arbeitsämter.
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