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HINWEISE ZUM THEMA VERMIETUNG
 




 

Die von der Politik zu verantwortende Rechtslage benachteiligt den Vermieter und schützt den säumigen Mieter.
Der Schaden durch säumige Mieter hat inzwischen einen Umfang angenommen, dass die Schwierigkeiten generell nicht mehr übersehen werden dürften, abgesehen von der Bedrohung für jeden betroffenen Vermieter.

Die rechtlichen Möglichkeiten für Vermieter im Fall von säumigen Mietern sind juristisch relativ einfach, aber in der Wirklichkeit verzwickt. Kommt der Mieter in Zahlungsverzug oder zahlt er ständig unpünktlich, so kann der Vermieter bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – auch fristlos – kündigen. Diesen Weg muss er schon deshalb gehen, um seine Mietausfälle so gering wie möglich zu halten. Dies kann er nur, wenn er das Mietverhältnis so schnell wie möglich beendet und sich einen zahlungsfähigen und zahlungswilligen neuen Mieter sucht.

Dennoch führt ein streitig herbeigeführtes Ende des Mietverhältnisses wegen des hohen Mieterschutzes im materiellen Mietrecht, im Verfahrensrecht und auch im Zwangsvollstreckungsrecht zu exorbitant langen Verfahren und damit zu weiteren hohen Mietausfällen. Hinzu treten Anwaltsgebühren und Gerichtskosten, die der Vermieter als Gläubiger zumindest „vorschießen" muss und für die er das Zwangsvollstreckungsrisiko beim säumigen Mieter behält.

So kann ein Zahlungs- und Räumungsrechtsstreit je nach Verfahrensdauer und nach Miethöhe den Vermieter mit Gesamtkosten bis zu 20.000,00 Euro belasten.